Anmeldung zum Innenstadtflohmarkt

Anmeldung als Aussteller für den „Großen Innenstadt-Flohmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag“ am 4. Juli 2021.

Die Anmeldefrist läuft am 30.06.21 ab. Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail zeitnah eine Rechnung, die innerhalb von 3 Tagen zu bezahlen ist und als Buchungsbestätigung gilt. Die Anmeldung wird erst mit Zahlungseingang rechtskräftig.  

Bei Rückfragen zur Anmeldung steht Ihnen Jenni Gröhlich (Tel.: 02373 92306-17 / j.groehlich@stadtmarketing-menden.degerne zur Verfügung.

Pflichtangaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Hiermit melden Sie Ihren Stand verbindlich an und bestelle zahlungspflichtig.

Wesentliche Informationen:

Preise:

Neuware:
Je lfd. Frontmeter: 14,- €, inkl. MwSt.

Gebrauchtware:
Je lfd. Frontmeter: 12,- €, inkl. Mwst.

Kindertrödel:
Je lfd. Frontmeter: 5,- €, inkl. Mwst.
(Sonderpreis ausschließlich für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, keine Neuware, Kinder / Jugendliche müssen vor Ort am Stand sein)

Auf- und Abbauzeiten:

Aufbau: 04.07.2021, ab 8:00 Uhr
Abbau: 04.07.2021, ab 18:00 Uhr

Ab 10:15 Uhr darf sich kein Fahrzeug mehr auf der Veranstaltungsfläche befinden.
Eingang zur Veranstaltungsfläche: Hauptstraße 55, zu erreichen über Turmstraße.
Ein Abbau vor 18 Uhr ist nicht gestattet.

Corona-Schutzmaßnahmen:

Sie müssen am Stand Desinfektionsmittel vorhalten, bitte eigenständig mitbringen.
Ebenso muss am Stand  bzw. auf der gesamten Veranstaltungsfläche, während der gesamten Veranstaltung, ein Mund-Nasenschutz getragen werden.

Hinweis: es besteht nicht die Möglichkeit auf Decken zu verkaufen. Das Aufstellen eines Verkaufstisches ist verpflichtend.

Bestimmungen können sich aufgrund von veränderteren Vorgaben in der dann aktuellen Coronaschutzverordnung ändern.

Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung, Zulassung und Bezahlung
Jeder, der als Aussteller an der Veranstaltung teilnehmen möchte, erklärt seinen Teilnahmewunsch dadurch, dass er sich bei der StadtMarketing Menden GmbH als Aussteller für die Veranstaltung anmeldet. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Webpage www.stadtmarketing-menden.de. Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller gegenüber der StadtMarketing Menden GmbH, dass er ein ernsthaftes Interesse hat, an der Veranstaltung als Aussteller teilzunehmen. Eine Zulassung zur Teilnahme obliegt ausschließlich dem Veranstalter und entsteht durch Zusendung einer Rechnung. Diese Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von drei Werktagen zu bezahlen, ansonsten ist ein Ausschluss von der Veranstaltung möglich. Am Tag der Veranstaltung ist auf Nachfrage die Rechnungsnummer, die als Bestätigungsnachweis gilt, bereitzuhalten.

Dem Aussteller wird sein Standplatz durch den Veranstalter bei Anreise am Veranstaltungstag mitgeteilt. Die vorgegebenen Auf- und Abbauzeiten sind unbedingt einzuhalten wie folgt:

Aufbau: 04.07.2021, ab 8:00 Uhr
Abbau: 04.07.2021, ab 18:00 Uhr

Sämtliche Fahrzeuge müssen bis 10:15 Uhr den Veranstaltungsbereich verlassen haben. Parkplätze stehen gegenüber vom Hönne-Berufskolleg zur Verfügung. Ab 10:45 Uhr wird die Veranstaltungsfläche geschlossen. Während der gesamten Dauer der Veranstaltung und der vorgeschriebenen Öffnungszeiten müssen alle Stände ordnungsgemäß ausgestattet und mit Personal besetzt sein. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Stand jeweils bereits zum Zeitpunkt der Eröffnung der Veranstaltung vollständig besetzt ist. Bei nicht pünktlicher Einnahme kann der Standplatz anderweitig vergeben werden.

2. Kosten
Jeder angefangene Frontmeter wird voll, die Bodenfläche grundsätzlich rechteckig, ohne Berücksichtigung von Vorsprüngen, Trägern, Installationsanschlüssen u.ä. berechnet. Die Sicherheitspauschale und Kaution werden separat berechnet. Mitglieder der Werbegemeinschaft Menden können kostenfrei innerhalb des ihrem Geschäft/Gastronomiebetriebes zugeordneten Außenbereichs ausstellen und bewirten.
Für alle anderen Anbieter gelten folgende Beteiligungspreise:

Neuware
Je lfd. Frontmeter: 14,- €, inkl. MwSt.

Gebrauchtware
Je lfd. Frontmeter: 12,- €, inkl. Mwst.

Kindertrödel:
Je lfd. Frontmeter: 5,- €, inkl. Mwst.

3. Sicherheitsbestimmungen
(1) Für Konstruktionen aus Glas darf nur Sicherheitsglas verwendet werden. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren.
(2) Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen, das Einschlagen von Nägeln sowie das Schlagen und Bohren von Löchern ist verboten. Bolzenschießen ist ebenfalls nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter.
(3) Die Verwendung von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons und sonstigen Flugobjekten einschließlich Drohnen im Freigelände muss im Vorfeld beantragt und von der Stadt Menden genehmigt werden. Während der Anwesenheit von Besuchern ist der Einsatz von Flugobjekten und Drohnen grundsätzlich verboten.
(4) Alle Auf- und Abbauarbeiten sind unter Beachtung der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere der DGUV-V 1 „Prävention“, DGUVV3 und der DGUV-V17/18 sowie der DGUV-Informationen der „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“ durchzuführen. Für die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen ist jeder Aufsteller selbst verantwortlich. Die Aufsteller haben insbesondere sicherzustellen, dass es bei ihren Auf- und Abbauarbeiten nicht zu einer Gefährdung anderer im Veranstaltungsgelände anwesender Personen kommt.
(5) Die Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, pyrotechnischen Gegenständen, explosions- und anderen leicht entzündlichen Stoffen ist verboten. Das Verbot gilt nicht, soweit die Verwendung in der Art der Veranstaltung begründet ist und der Veranstalter die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Einzelfall mit den zuständigen Behörden abgestimmt hat
(6) Die Verwendung von Kerzen und ähnlichen Lichtquellen als Tischdekoration ist nur mit Zustimmung des Veranstalters erlaubt („verwahrtes Kerzenlicht”).

4. Umgang mit Abfällen, Abwasser, Vermeidung von Umweltschäden
(1) Jeder Aussteller ist verpflichtet seinen anfallenden Abfall mitzunehmen und selbst zu entsorgen.
(2) Es ist sicherzustellen, dass alle Materialien (Ausschmückungen, Verpackungen, Dekorationen etc.) sowie Ein- und Aufbauten, nach Veranstaltungsende wieder vollständig entfernt und durch das Geschäft verursachte Verunreinigungen beseitigt werden.
(3) Die Entsorgung fester oder flüssiger Abfälle über das Abwassernetz (Toiletten, Kanaleinläufe) ist strengstens verboten.
(4) Umweltschäden/Verunreinigungen auf dem Gelände von (z. B. durch auslaufendes Benzin, Öl, Gefahrstoffe) sind unverzüglich dem Veranstalter zu melden.

5. Sonstige Teilnahmebedingungen
(1) Bei Benutzung von Tonanlagen ist eine Lautstärke von 50 dB(A) nicht zu überschreiten.
(2) Das Abspielen von GEMA-pflichtiger Musik ist vom Aussteller selbst bei der GEMA anzuzeigen.
(3) Der Aussteller haftet für alle Schäden, die mit seinem Gewerbe/Verein in einem ursächlichen Zusammenhang stehen.
(4) Die Überlassung des Standplatzes an Dritte ist nicht gestattet.
(5) Weisungen des Veranstalters oder durch einen Vertreter der Stadt Menden sind unbedingt Folge zu leisten.
(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollte ein Vertragspunkt gesetzlich ungültig sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.

6. Rücktritt vom Vertrag
(1) Der Veranstalter ist bei Vorliegen von nicht durch ihn verschuldeten zwingenden Gründen berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall werden alle bereits gezahlten Standgebühren inkl. Nebenkosten erstattet.
(2) Nach Bezahlung des Rechnungsbetrages besteht bei Rücktritt durch den Aussteller kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Rechnungsbetrages.

7. Datenschutzhinweise
(1) Unternehmen, die als Aussteller an einer Veranstaltung der StadtMarketing Menden GmbH teilnehmen wollen, müssen uns dazu die Online-Anmeldemaske ausfüllen. Bei der Anmeldung erfassen wir alle Daten, die zur Bearbeitung Ihrer Teilnahmeerklärung sowie für die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung Ihrer Veranstaltungsteilnahme erforderlich sind.
Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten, sofern wir dies nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen. Wir verarbeiten die erhobenen Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung, die die Teilnahme von Ausstellern an einer Veranstaltung betrifft. Dies umfasst auch die damit einhergehende Kundenbetreuung.
(2) Sie sind gemäß § 34 BDSG jederzeit berechtigt, gegenüber der StadtMarketing Menden GmbH umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 35 BDSG können Sie jederzeit gegenüber der StadtMarketing Menden GmbH die Löschung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung zur Speicherung der Daten mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an die StadtMarketing Menden GmbH übermitteln.

Einwilligungserklärung

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften.

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

Erklärung zum Urheberrecht und Übertragung der Nutzungsrechte am Bildmaterial:

1. Hiermit erkläre ich, dass ich Inhaber des uneingeschränkten Urheberrechts an dem der StadtMarketing Menden für den Veranstaltungskalender zur Verfügung gestellten Bildmaterials bin, oder ein übertragbares Nutzungsrecht an dem zuvor genannten Bildmaterial besitze.

2. Hiermit räume ich der StadtMarketing Menden einfache Nutzungsrechte gemäß § 31 UrhG an dem von mir zur Verfügung gestellten Bildmaterial für derzeit bekannte Werbezwecke ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich und örtlich unbeschränkt und erstreckt sich auf die Verbreitung, Digitalisierung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, jegliche Print-Nutzung, interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden.

3. Ich versichere, dass das zur Verfügung gestellte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist.

4. Die Übertragung der Rechte sowie die Nutzung des Bildmaterials erfolgt kostenfrei.

5. Das Nutzungsrecht umfasst auch das Recht zur Bearbeitung des Bildmaterials hinsichtlich Größe und Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken.

6. Hiermit verzichte ich darauf, bei der Nutzung des Bildmaterials durch die StadtMarketing Menden als Urheber genannt zu werden. Sollte ich nicht der Urheber sein, mir jedoch wie unter Punkt 1 erwähnte Nutzungsrechte übertragen worden sein, versichere ich hiermit, dass der Urheber auf seine Nennung verzichtet.